AGB´s
Geschäftsbedingungen der Lumen Kinobetriebs GmbH, Humboldtring / P4, 45472 Mülheim
Mit dem Besucher der Comet Cinemas, im weiteren Betreiberin genannt, anerkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen als für Ihn rechtlich verbindlich an.
- Es gilt ein gesetzliches Rauchverbot in allen Räumen der Betreiberin. Verstöße gegen das Rauchverbot, dadurch bedingtes Auslösen von Feueralarm, sowie damit zusammenhängende Kosten werden dem Verursacher im Wege des Schadenersatzes in Rechnung gestellt. Der Betreiber behält sich den Verweis aus der Vorstellung vor. Durch den Verweis verliert der Besucher den Anspruch auf Erstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.
- Der Kinobesucher hat den am Haupteingang ausgewiesenen Verboten in den Räumen der Betreiberin Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung behält sich die Betreiberin einen Hausverweis vor. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Falle ausgeschlossen.
- Das Mitbringen sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Foyer und in den Kinosälen ist untersagt.
- Mobilfunkgeräte sind zur Vermeidung von Störungen vor Betreten der Kinosäle außer Betrieb zu nehmen. Bei Nichtbeachtung behält sich die Betreiberin einen Hausverweis vor.
- Es ist strengstens untersagt, Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte (z.B. Camcorder, Fotoapparate, Tonbandgeräte, etc.) auf dem Gelände der Betreiberin mitzuführen. Jeder Versuch eines Bild- oder Tonmitschnittes während der laufenden Vorstellung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird strafrechtlich verfolgt. Aufnahmen auf dem Gelände der Betreiberin sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.
- Das Mitführen von Tieren, z.B. Hunden, in den Räumen der Betreiberin ist aus hygienischen Gründen untersagt.
- Die Betreiberin übernimmt keine Gewährleistung für die Inhalte der gezeigten Filme sowie des Vorprogramms. Kurzfristige Spielplanänderungen bleiben grundsätzlich vorbehalten. Diese werden ausschließlich auf den Anzeigenmonitoren an den Kinokassen angezeigt.
- Die vom Kinobesucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angaben gemäß Kartenaufdruck. Der Kinobesucher unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JSchÖ). Der Kinobesucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Lichtbildnachweis an der Kasse und an der Einlasskontrolle vorzuzeigen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadenersatzansprüche des Kinobesuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.
- Der Verkauf von Kinokarten erfolgt zu den von der Betreiberin in den Medien veröffentlichten Konditionen. Der Kinobesucher kann die Konditionen jederzeit auf der Homepage www.comet-cinemas.com oder den Programmheften der Betreiberin einsehen.
- Der Kinobesucher hat sein Wechselgeld unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen werden von der Betreiberin nicht anerkannt! Die Betreiberin zeigt die zu zahlenden Beträge an den jeweiligen Verkaufstationen durch entsprechende Preisdisplays an.
- Der Umtausch von Kinokarten ist grundsätzlich ausgeschlossen! Der Kinobesucher hat seine Karten bei Erhalt unverzüglich auf Vorstellungszeit, Filmtitel, Datum und Eintrittspreis zu kontrollieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Die Betreiberin bietet für Ticketreservierungen ausschließlich die KOSTENLOSE & PLATZGENAUE Online-Reservierung an. Nähere Informationen zu der Online-Reservierung finden Sie hier. Telefonische Reservierungen sind nicht möglich!
- Der Verkauf von Produkten an den Concessions erfolgt zu den ausgewiesenen Konditionen. Der Kinobesucher hat für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen mit der CineCard diese unaufgefordert vor der Bestellung dem Mitarbeiter vorzulegen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, zusätzlich zu den ausgewiesenen Konditionen den Kinobesucher auf entsprechende Vergünstigungen hinzuweisen.
- An den Concessions verkaufte Produkte sind aus hygienischen Gründen grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Gleiches gilt bei bereits durch den Mitarbeiter auf-/ abgefüllte Produkte wie Nachos und Softdrinks, die der Kinobesucher nach der Bestellung noch nicht erhalten hat.
- Grobe technische Mängel (erhebliche Ton- und Bildstörungen, nicht vollständige Vorführung oder technisch bedingte Unterbrechungen für einen Zeitraum von länger als 30 Minuten) während der Vorführung berechtigen den Kinobesucher, Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung geltend zu machen: Die Mängel sind unverzüglich bei der Betreiberin zu beanstanden. Die Betreiberin hat zunächst ein zweimaliges Recht zur Nachbesserung. Im Falle einer insoweit vergeblichen Nachbesserung beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Erstattung einer Freikarte bzw. Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche (z.B. Kosten der vergeblichen Anfahrt) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel, die nach Vorstellungsende angezeigt werden, werden von der Betreiberin nicht anerkannt.
- Für in den Räumen der Betreiberin verschmutzte Kleidungsstücke des Kinobesuchers übernimmt die Betreiberin keine Haftung.
- Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung der Betreiberin ausgeschlossen.
- Der Kinobesucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Kino, Kinofoyer oder sonstigen Räumlichkeiten zu einer zweckentsprechenden, pfleglichen Benutzung der Säle bzw. Räume, insbesondere deren Einrichtungen, Anlagen und Inventarteile. Grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen, Zerstörungen, Verschmutzungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Kinoeinrichtungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Jeder Besucher hat sich in den Kinoräumlichkeiten so zu verhalten, dass Beeinträchtigungen und Störungen anderer Besucher, etwa durch Lärm oder sonstiges ungebührliches Verhalten vor, während und nach den Filmvorstellungen unterbleiben. Die Betreiberin behält sich bei entsprechenden Auffälligkeiten einen sofortigen Hausverweis zwecks Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen und Störungen vor.
- Der Kinobesucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten.
- Fundsachen sind bei der Theaterleitung abzugeben. Für den Verlust abgelegter Garderobe und Wertgegenstände sowie sonstiger mitgeführter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Das Verbringen von Gegenständen, die geeignet sind, Verletzungen hervorzurufen (z.B. scharfkantige Gegenstände) in die Räume der Betreiberin ist untersagt. Gleiches gilt für Waffen, Feuerwerkskörper, Messer, etc.
- Der Aufenthalt betriebsfremder Personen im Vorführraum bzw. in den betrieblichen Nebenräumen ist untersagt.
- Das Verteilen jedweder Prospekte, Flugblätter, etc. ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betreiberin sowohl vor, als auch im Gebäude der Betreiberin verboten.
- Besucherbefragungen und Aufbau von Verkaufs-/ Infoständen sind ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung der Betriebern in den Räumlichkeiten der Betreiberin gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Betreiberin einen sofortigen hausverweis vor!
- Jeder Diebstahl und jede Sachbeschädigung innerhalb des Hauses wird zur Anzeige gebracht.
- Personen, die in betrunkenem Zustand das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für solche Personen, die sich im Gebäude betrinken. Durch den Verweis verliert der Besucher den Anspruch auf Erstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.
- Die Betreiberin ist, unbeschadet ihrer Rechte im übrigen berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ein Hausverbot zu erteilen. Verstöße gegen ein erteiltes Hausverbot werden strafrechtlich verfolgt.
- Fotos von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Betreibern werden von dieser auf der Homepage veröffentlicht.
- Die Sanitärbereiche der Betreiberin sind ausschließlich den Kinobesuchern vorbehalten.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düren.
Lumen Kinobetriebs GmbH, Humboldtring / P4, 45472 Mülheim


